AGB

§ 1 Buchungsbestätigung
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

§ 2 Bezahlung
Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt Anzahlung 50%, innerhalb 14 Tage nach der Buchung. Restzahlung bis 14 Tage vor der Anreise.
Die Gemeinde St. Martin erhebt zusätzlich einen Kurtaxe in Höhe von 1,00 € pro Person/Nacht. Diese wird über den Vermieter an die Gemeinde abgeführt.
Eine Kaution wird mit 250 Euro/pro Aufenthalt erhoben und wird innerhalb 24h nach Abreise überwiesen, sofern keine Schäden zu beanstanden sind.

§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung/Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/Ferienhaus ab 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Mietobjekt

4.1. Die Ferienwohnung/Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet.
Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 12 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zubehandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

4.3. Das Rauchen und das mitbringen von Haustieren in der Ferienwohnung/Ferienhaus ist nicht gestattet.

4.4. Zur Ferienwohnung gehört ein Parkausweis. Dieser berechtigt zum Parken während der Mietdauer auf dem Parkplatz „Im Keltenweg“. Auf den anderen Parkflächen haben diese Ausweise keine Gültigkeit. Bei Verlust haftet der Mieter für Ersatz.
Die Ausweise sind am Abreisetag dem Vermieter zu übergeben.

4.5. Zur Ferienwohnung gehören 2 Schlüssel. Bei Verlust haftet der Mieter für den Austausch der Schliessanlage.
Die Schlüssel sind am Anreisetag dem Vermieter zu übergeben bzw. in die Schlüsselbox zurückzulegen.
Die Codes für die Türöffner sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.6. Dem Vermieter ist der Zutritt der Ferienwohnung/Ferienhaus auch bei Vermietung jederzeit gestattet.
Er besitzt das uneingeschränkte Hausrecht.

4.7. Die Nutzung des Mietobjektes und seiner Ausstattung erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für evtl. Schäden.

§ 5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 1 Tag, in der Hauptsaison 2 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind auf Anfrage möglich.
Die Ferien-wohnung/Ferienhaus darf höchstens mit der in der Buchungsanfrage angegebener Personenzahl benutzt werden.
Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen.
Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
bis zum 5. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
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Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird empfohlen.
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§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter/Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 8 Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.

§ 9 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.